RS0083989 – OGH Rechtssatz
Unter dem Titel "Folgeprovision" an einen Angestellten eines Versicherungsunternehmens, der im Außendienst tätig ist, ausbezahlte Beträge stellen, auch wenn sie Geschäftsabschlüsse betreffen, die außerhalb dieses Zeitraumes liegenden Bezüge für den Auszahlungszeitraum dar, die gemäß § 143 Abs 1 Z 3 ASVG für das Ruhen des Krankengeldanspruches zu berücksichtigen sind.