JudikaturOGH

RS0076066 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 1987

Wenn in zwischenstaatlichen Abkommen (hier: § 27 AbkSozSi BRD) das zwischenstaatliche Verfahren für den Fall vorgesehen ist, daß ein Versicherter für den die Voraussetzungen des Abkommens zutreffen, eine Leistung beantragt, so steht dies einer Einleitung des zwischenstaatlichen Verfahrens im Fall der Stellung eines Antrages nach § 247 ASVG nicht entgegen, weil es sich dabei um einen vorgezogenen Teil des Leistungsverfahrens handelt.

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