Die in der Bestimmung des § 532 Abs 2 ZPO beinhaltete Komponente der funktionellen Zuständigkeit steht einer Heilung der Unzuständigkeit gemäß § 104 Abs 3 JN entgegen.
Rückverweise
…eine Heilung nach § 104 Abs 3 JN aber dann nicht in Betracht, wenn die verletzte Zuständigkeitsnorm die funktionelle Zuständigkeit regelt (RIS-Justiz RS0044561; Mayr in Rechberger 4 § 104 JN Rz 17; Simotta in Fasching/Konecny 3 § 104 JN Rz 175). 3.2 …