JudikaturOGH

RS0021507 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilrecht
19. November 2024

Die im privaten Arbeitsvertragsrecht im § 1157 ABGB und in zahlreichen sondergesetzlichen Vorschriften zugunsten des Dienstnehmers bestehende Fürsorgepflicht trifft auch den öffentlich-rechtlichen Dienstgeber nicht nur bei einer vertraglichen Gestaltung des Dienstverhältnisses, sondern auch dann, wenn das Dienstverhältnis durch Ernennungsakt begründet wurde.

Verweise

Rückverweise