RS0084661 – OGH Rechtssatz
Dem (bloß) faktischen Geschäftsführer einer GmbH, zu dessen tatsächlich übernommenem Agendenkreis das Einbehalten und die Abführung von Dienstnehmeranteilen an Sozialversicherungsbeiträgen zählt, kommt Subjektqualität nach § 114 ASVG zu.