Klage auf Nachzahlung von Betriebskosten und Schadenersatz nach Mietverhältnis—OGH Entscheidung
4Ob44/25m29. September 2025
…untersuchen. Es handelt sich um eine Präklusivfrist, die grundsätzlich auch für Ersatzansprüche wegen Nichtwiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach Umbauarbeiten gilt (vgl RS0020733 [insb T1, T6], RS0020755 [T2], RS0110891 , RS0036961 ). [7] Diese Bestimmung unterscheidet bei der Beschädigung des Miet- oder Pachtstücks nicht, welcher Grad des Verschuldens vorliegt; es ist daher nicht erkennbar…