8Ob75/11d—OGH Entscheidung
29. September 2011
…der Fall war. 2. Privatgutachten sind lediglich Urkunden, die Beweis dafür machen, dass ihr Inhalt der Ansicht des jeweiligen Verfassers entspricht (RIS Justiz RS0040363, RS0040636). Es ist allgemein nicht ungewöhnlich, dass es unter Fachleuten zum selben Sachverhalt unterschiedliche, aber jeweils für sich mehr oder weniger gut begründbare Meinungen geben kann…