JudikaturOGH

RS0049263 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 1987

Im Verfahren außer Streitsachen kann die Bestellung eines Abwesenheitskurators (auch) im zweiten Fall des § 276 ABGB (Hemmung der Recht eines anderen in ihrem Gang) von Amts wegen erfolgen.

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