Rückforderung von Spielverlusten aus Online-Glücksspielen ohne österreichische Lizenz—OLG Linz Entscheidung
2R175/25f03. Dezember 2025
…aus einer ohne Rechtsgrund geleisteten und daher zurückzuerstattenden Geldsumme („Vergütungszinsen“; vgl RS0032078), wie etwa bei bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung nach einem Spätrücktritt von einem Lebensversicherungsvertrag (RS0033829). Warum für gesetzliche Zinsen wie hier, nämlich bereicherungsrechtlich zurückgeforderten, aus unwirksamen Glücksspielverträgen stammenden Beträgen anderes gelten sollte, ist nicht ersichtlich (vgl 4 Ob 210/23w…