7Ob150/20i—OGH Entscheidung
23. September 2020
…judiziert in nunmehr ständiger Rechtsprechung, dass Vergütungszinsen bei bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung nach einem Spätrücktritt von einem Lebensversicherungsvertrag der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1480 ABGB unterliegen (RS0033829 [T1] = RS0031939 [T4]). Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der objektiven Möglichkeit der Rechtsausübung (RS0133108), das heißt mit der Zahlung der Prämie (7 …