JudikaturOGH

RS0074327 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2024

Bei der Beurteilung, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt gegeben ist, bedarf es aber vor allem dann einer sorgfältigen Prüfung der jeweiligen Umstände, wenn der Aufenthalt des Kindes ein mehr oder weniger zwangsweiser ist, weil das Kind noch vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Zuweisung der Elternrechte von einem Elternteil in einen anderen Staat gebracht wurde.

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