RS0004940 – OGH Rechtssatz
Bei dem in § 9 MRG normierten im außerstreitigen Verfahren nach § 37 MRG durchzusetzenden Duldungsanspruch des Hauptmieters handelt es sich um einen Anspruch, zu dessen Sicherung die Erlassung gerichtlicher einstweiliger Verfügungen grundsätzlich zulässig ist.