JudikaturOGH

RS0004940 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Oktober 1987

Bei dem in § 9 MRG normierten im außerstreitigen Verfahren nach § 37 MRG durchzusetzenden Duldungsanspruch des Hauptmieters handelt es sich um einen Anspruch, zu dessen Sicherung die Erlassung gerichtlicher einstweiliger Verfügungen grundsätzlich zulässig ist.

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