JudikaturOGH

RS0077160 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2025

§ 74 Abs 3 UrhG ist eine Vorschrift zum Schutz geistiger Interessen. Damit sind nicht nur ideelle, sondern auch kommerzielle Interessen - wie die Wahrung des Rufes eines Unternehmens - gemeint.

Rückverweise