2Ob1/08y—OGH Entscheidung
14. Februar 2008
…müssen ( F . Bydlinski aaO 79), was jedoch nicht geschehen ist. So wie ein Testamentsvollstrecker aus wichtigen Gründen als solcher gerichtlich abberufen werden kann (RIS Justiz RS0013115), kann er also von gemeinsam agierenden Miterben (jedenfalls dann, wenn der Erblasser in einer gültigen letztwilligen Verfügung hiezu nichts Gegenteiliges angeordnet hat) von seinen Verwaltungsaufgaben…