JudikaturOGH

RS0027691 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2006

Auch die nach § 1310 ABGB zu beurteilende Schadenersatzpflicht ist feststellungsfähig. Das gilt auch dann, wenn Ersatzansprüche nicht unmittelbar vom Geschädigten, sondern von dessen Legalzessionar geltend gemacht werden können.

Rückverweise