JudikaturOGH

RS0053118 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 1987

Unter "Gegenstand des Betriebes" im Sinne des § 12 Abs 3 Z 1 BAG ist etwa bei Gewerbetreibenden die Anführung des Wortlautes der für die Ausbildung in dem betreffenden Lehrberuf wesentlichen Gewerbeberechtigung zu verstehen.

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