RS0053118 – OGH Rechtssatz
Unter "Gegenstand des Betriebes" im Sinne des § 12 Abs 3 Z 1 BAG ist etwa bei Gewerbetreibenden die Anführung des Wortlautes der für die Ausbildung in dem betreffenden Lehrberuf wesentlichen Gewerbeberechtigung zu verstehen.