RS0052877 – OGH Rechtssatz
§ 18 Abs 1 BAG verpflichtet den Lehrherrn, den Lehrling, dessen Lehrverhältnis beendet ist, "im Betrieb" im erlernten Beruf weiterzuverwenden; was das Gesetz unter Betrieb versteht, ist nicht näher ausgeführt.