JudikaturOGH

RS0060148 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2024

Vor Erklärung des Austritts ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber darüber aufzuklären, daß die Arbeit auf dem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz seine Gesundheit gefährdet.

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