Auch wenn die Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung schon vor Einbringung der Klage erfolgt ist, kann die Bezeichnung der beklagten Gesellschaft (hier: GmbH) in die der aufnehmenden Aktiengesellschaft berichtigt werden.
…Gesamtrechtsnachfolge (durch Verschmelzung) schon vor Einbringung der Klage erfolgt ist, die Bezeichnung der Partei (einer GmbH) auf die aufnehmende AG berichtigt werden kann (RIS-Justiz RS0039592). Mit diesen Grundsätzen steht die angefochtene Rekursentscheidung in völligem Einklang. Nach den getroffenen Feststellungen und dem von den Revisionsrekurswerbern als unstrittig eingeräumten Sachverhalt ist die…
…Partei vor. Wenn die Gesamtrechtsnachfolge schon vor der Titelschaffung oder vor der Exekutionsbewilligung eingetreten ist, kann die Parteibezeichnung berichtigt werden (für das Titelverfahren: RIS-Justiz RS0039592; für das Exekutionsverfahren: 3 Ob 122/06x = ecolex 2006, 830 = RdW 2007, 93 mwN). Der Ausspruch über die Kosten des Revisionsrekursverfahrens beruht auf den §…
… Die Verschmelzung zweier GmbH, die den Transfer des gesamten Vermögens der übertragenden an die übernehmende Gesellschaft bewirkt, ist ein Fall der Gesamtrechtsnachfolge (RIS-Justiz RS0039592 [T1]). Die übernehmende Gesellschaft tritt in jeder rechtlichen Hinsicht an die Stelle der übertragenden Gesellschaft. Die einzelnen verschmolzenen selbständigen Gesellschaften werden zu einer einzigen Rechtsperson…
…die Gesellschaft während des Anfechtungsprozesses, weil sie auf eine andere Gesellschaft verschmolzen wird, ist aufgrund der eingetretenen Gesamtrechtsnachfolge auf Beklagtenseite die Parteienbezeichnung zu berichtigen (vgl RS0039592). Diesfalls versteht sich das Rechtsschutzinteresse des Anfechtungsklägers aber nicht mehr von selbst, denn die gerügte Gesetz- oder Satzungswidrigkeit bezieht sich auf die Verhältnisse einer Gesellschaft…
…UmwG unter gleichzeitiger Errichtung einer Personengesellschaft umgewandelt. Auch in diesem Fall einer Gesamtrechtsnachfolge kann die Parteienbezeichnung berichtigt werden (vgl 2 Ob 156/01g, RIS-Justiz RS0039592, RS0039762). § 235 Abs 5 ZPO ist im Sicherungsverfahren analog anzuwenden (vgl RIS-Justiz RS0112924). zu II. Beide Streitteile stellen Arzneimittel her, die zur Anwendung…
…der beklagten Partei. Über Antrag der beklagten Partei war daher die Bezeichnung der bisher beklagten Gesellschaft auf die der aufnehmenden Gesellschaft zu berichtigen (RIS Justiz RS0039592). Zu 2.: Die hier in Rede stehende Liegenschaft, welche seit 130 Jahren als Standort für Schwerindustrie genutzt worden ist, sollte von der Beklagten, deren…
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