JudikaturOGH

RS0077652 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 1987

Bedarf ein Versicherter im Hinblick auf körperliche Gebrechen einer besonderen Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, so ist seine Verweisung auf den Arbeitsmarkt nur möglich, wenn eine entsprechende Anzahl von in dieser Weise eingerichteten Arbeitsplätzen besteht oder auf andere Weise, etwa durch Kostenübernahme oder Beistellung von Hilfsmitteln (§§ 300 ff ASVG oder § 6 InvEG) die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes sichergestellt ist.

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