JudikaturOGH

RS0053159 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 1987

Daß es den Kompetenztatbestand "Schulwesen, Erziehungswesen und Volksbildungswesen" des Art 14 B-VG idF von 1929 seit dem B-VG vom 18.07.1962, BGBl 1962/215, nicht mehr gibt, ändert nichts daran, daß der Begriff "Schule" durch die kompetenzrechtliche Veränderung nicht berührt wurde und daher weiter den Inhalt hat, wie ihn der VfGH in seiner bisherigen Judikatur zugrunde legte. Die Kriterien der "Verfolgung pädagogischer und erzieherischer Ziele" sind schlechthin konstituierende Merkmale des Begriffes "Schule" geworden.

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