JudikaturOGH

RS0092145 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 2025

Gerichtsanhängigkeit ist schon gegeben, sobald das Gericht (etwa im Rahmen von Vorerhebungen) gegen den Täter wegen einer bestimmten Straftat eine - den gerichtlichen Verfolgungswillen dokumentierende - Maßnahme getroffen hat.

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