Erleidet der Dienstnehmer auf dem Weg zur erstmaligen Aufnahme der für einen bestimmten Tag mit dem Dienstgeber vereinbarten Arbeitstätigkeit einen Unfall, durch den er an der Arbeitsaufnahme gehindert wird, so beginnt die Pflichtversicherung im Sinne des § 10 Abs 1 ASVG für diesen Dienstnehmer bereits mit dem Beginn des Tages der vereinbarten Arbeitsaufnahme.
VwGH vom 01.07.1970, 1471/69; Veröff: ÖJZ 1971/186 S 305 = SozM
VG,1485 = ZAS 1973/18 S 141 (kritisch Tichy)
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden