Die Bindungswirkung der Beschlüsse des Pflegschaftsgerichtes erstreckt sich auf Beschlüsse, mit denen ein Sachwalter bestellt wurde, und auf solche, mit denen das Verfahren gemäß § 243 AußStrG eingestellt wurde.
…auszuführen: Nach ständiger Rechtsprechung ist das Prozessgericht an den Beschluss des Pflegschaftsgerichts über die Einstellung des Sachwalterschaftsverfahrens und die Bestellung eines Sachwalters gebunden (RIS-Justiz RS0035228, RS0035270 [T4, T5]). Keine Bindung besteht bloß in der Frage, ob die Partei vorher prozessunfähig war (RIS-Justiz RS0035270 [T6], RS0035228 [T2]). Der Revisionsrekurs erkennt…
…Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes, auch wenn damit das Verfahren gemäß § 243 AußStrG eingestellt wurde, gebunden (8 Ob 184/02w, 3 Ob 213/98i, RIS-Justiz RS0035228, RS0035270). Unter Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes nach § 6a ZPO kann nur eine solche verstanden werden, mit der entweder für den Betroffenen ein Sachwalter bestellt oder…
…so obliegt die Prüfung, ob die betroffene Partei damals die Tragweite des konkreten Rechtsstreits und der von ihr gesetzten Rechtshandlungen erkennen konnte, dem Prozessgericht (RS0110082; RS0035228 [T2]; 2 Ob 132/17a). War die Partei im Verfahren allerdings anwaltlich vertreten, dann muss ihre Prozessfähigkeit nur im Zeitpunkt der Erteilung der…
…bindende Entscheidung des Pflegschaftsgerichts vor, wonach bei der Beklagten keine Anzeichen einer Beeinträchtigung bestehen und daher das Verfahren ohne Sachwalterbestellung einzustellen ist (vgl RIS Justiz RS0035228 ua). Zum anderen steht die Prüfung, ob eine Partei vor dem Einschreiten des Pflegschaftsgerichts, dessen Rechtsgestaltung nur in die Zukunft gerichtet ist, prozessfähig war, dem…
…die Zukunft. Die Prüfung, ob die betroffene Partei für davor liegende Zeitpunkte die Tragweite des konkreten Rechtsstreits erkennen konnte, obliegt dagegen dem Prozessgericht (vgl RS0110082; RS0035228 [T2]; 2 Ob 132/17a). [5] War die Partei im Verfahren anwaltlich vertreten, muss ihre Prozessfähigkeit nur im Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht…
…dritter Satz ZPO ist das Prozessgericht an die Entscheidung des Pflegschaftsgerichts, auch wenn damit das Verfahren gemäß § 243 AußStrG eingestellt wurde, gebunden (RIS-Justiz RS0035228, RS0035270). Auch die Einbeziehung eines gemäß § 276 ABGB bestellten Abwesenheitskurators in das Zivilverfahren könnte an dieser Rechtslage nichts ändern. Zwar steht nach ständiger Rechtsprechung…
…nun geltendem Recht (§ 120 AußStrG) wird die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters sofort wirksam und schränkt - ab diesem Zeitpunkt für das Prozessgericht bindend (RIS-Justiz RS0035228) - die Geschäftsfähigkeit in dem im Beschluss genannten Umfang ein (6 Ob 237/03a). Dass auch das hier zu entscheidende Verfahren vom Pflegschaftsgericht in den Wirkungskreis…
…Gerichtshof bindende Entscheidung des Pflegschaftsgerichts vor, wonach beim Kläger keine Anzeichen einer Beeinträchtigung bestehen und daher das Verfahren ohne Sachwalterbestellung einzustellen ist (vgl RIS Justiz RS0035228 ua). Darüber hinaus steht die Prüfung, ob eine Partei vor dem Einschreiten des Pflegschaftsgerichts prozessfähig war, dem Prozessgericht zu ( Schubert in Fasching/Konecny ² II…
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