JudikaturOGH

RS0013838 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. August 2022

Würde bei einer Naturalteilung einer im Hälfteeigentum stehenden Liegenschaft ein Teilstück höherwertig bleiben als derzeit ein ideeller Anteil und erklärt der auf Zivilteilung geklagte Miteigentümer, mit der Zuweisung des geringerwertigen Teiles ohne Verlangen einer Ausgleichszahlung einverstanden zu sein, hat die Naturalteilung den Vorrang.

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