Die im § 137 Abs 2 ABGB normierte gegenseitige Pflicht der Eltern und Kinder, einander beizustehen, gilt auch für volljährige Kinder.
…Beistandspflicht erlischt nicht mit der Volljährigkeit des Kindes, sondern gilt auch für das eigenberechtigte Kind ( Hopf in KBB² § 137 Rz 3; RIS Justiz RS0009634). Sind Eltern und Kinder einander lebenslang Beistand schuldig, begründet dies zweifellos - unabhängig von den Rechtswirkungen der Norm (vgl dazu Stefula , Zu den allgemeinen familiären Beistandspflichten…
…oder nur geringe finanzielle Aufwendungen erwachsen (6 Ob 175/18f). Auch die aus dem Eltern-Kind-Verhältnis entspringende, gleichermaßen gegenüber volljährigen Kindern geltende (RS0009634) Beistandspflicht gemäß § 137 Abs 2 ABGB ist einerseits durch die Zumutbarkeit für den Einzelnen und andererseits durch die gesellschaftliche Üblichkeit der Leistung…
…bestehenden wechselseitigen Beistandspflichten nach § 137 Abs 2 ABGB, der auch für volljährige Kinder gilt, kann sich eine Verpflichtung zum persönlichen Kontakt ergeben (RS0009634), wobei es sich um eine lex imperfecta handelt, weil unmittelbare Sanktionen nur im Unterhaltsrecht und Pflichtteilsrecht bestehen (2 Ob 180/17k; RS0115480). [36…
…wechselseitige Beistandspflicht erlischt nicht mit der Volljährigkeit des Kindes, sondern gilt auch für das eigenberechtigte Kind (8 Ob 41/87; SZ 62/116; RIS Justiz RS0009634). Eltern können gemäß § 137 Abs 2 ABGB von ihren Kindern unentgeltlich angemessene Dienste verlangen (Schwimann in Schwimann2, § 137 ABGB Rz 4). Die Beistandspflicht…
…§ 137 Abs 2 aF ABGB (§ 137 Abs 1 ABGB idF KindNamRÄG 2013) auch von volljährigen Kindern (RIS-Justiz RS0009634) geschuldete Beistandspflicht des Kindes gegenüber seinen Eltern. Davon ist nämlich die umfassende Betreuung des pflegebedürftigen Elternteils (allenfalls sogar unter Aufnahme im eigenen Haushalt), um dem…
…dem Betreuungsmehrbedarf gar keine oder nur geringe finanzielle Aufwendungen erwachsen. Auch die aus dem Eltern-Kind-Verhältnis entspringende, gleichermaßen gegenüber volljährigen Kindern geltende (RIS-Justiz RS0009634) Beistandspflicht gemäß § 137 Abs 2 ABGB ist einerseits durch die Zumutbarkeit für den Einzelnen und andererseits durch die gesellschaftliche Üblichkeit der Leistung…
…in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , Klang ³ § 137 Rz 8; Thunhart in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , Klang ³ § 148 Rz 7; RS0009634 [T1]; Hopf in KBB³ § 137 Rz 3; Stefula , Zu den allgemeinen familiären Beistandspflichten, ÖJZ 2005/35, 609 ff). 4. In der…
…ergibt, die auch mit der Volljährigkeit des Kindes nicht erlischt (SZ 62/116; 1 Ob 46/01y = JBl 2001, 649 = EvBl 2001/182; RIS Justiz RS0009634). Wie Stefula jüngst in ÖJZ 2005/35, 609 ff („Zu den allgemeinen familiären Beistandspflichten"), unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien (ErlRV 60 BlgNR 14. GP…
… 137 Abs 1 ABGB normierte gegenseitige, ein lebenslang andauerndes Rechtsband knüpfende Pflicht der Eltern und Kinder, einander beizustehen, gilt auch für volljährige Kinder (RS0009634). Der Beklagte zeigt grundsätzlich zutreffend auf, dass die gesetzliche Beistandspflicht nach § 137 ABGB einerseits durch die Zumutbarkeit für den Einzelnen und andererseits durch…
…gerichtlichen Einforderbarkeit des in § 137 Abs 1 ABGB normierten Rechts auf familiären Beistand 6 Ob 29/09x [Pkt 3.5]; RS0009634 [T4]). Es liegt auf der Hand, dass die Mitwirkung eines Mitglieds an einer Aufführung nicht aufgrund einer künstlerischen, sondern alleine einer Gerichtsentscheidung für die künstlerische…
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