JudikaturOGH

RS0051758 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2023

Bei einem wirksam vereinbarten Überstundenpauschale besteht die Möglichkeit zu vereinbaren, dass dieses vom Arbeitgeber widerrufen oder unter bestimmten Umständen auf Einzelverrechnung übergegangen werden kann.

Rückverweise