JudikaturOGH

RS0083367 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Mai 2008

Vereinbarungen zwischen gemeinnütziger Bauvereinigung und (künftigen) Mieter über Leistung von Baukostenzuschüssen bzw Erhöhung des auf der Preisbasis nach § 17 Abs 6, 18 WGG festgesetzten Finanzierungsbeitrags sind zulässig, da sie zu einer entsprechenden Minderung des nach § 14 WGG zu berechnenden Entgelts führen und für sie eine besondere Abzinsung und Wertsicherung (§ 17 WGG) besteht. Dem widersprechende gesetzliche Bestimmungen bestehen nicht.

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