JudikaturOGH

RS0030689 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juli 2016

Auch für eine gemäß § 32 Abs 1 VBG formbedürftige Aufkündigung ist die aus Sicht des Empfängers erkennbare individuelle Sonderbedeutung eines Ausdruckes (hier Zitat einer nach ihrem objektiven Inhalt unpassenden Gesetzesbestimmung als Kündigungsgrund) maßgeblich.

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