JudikaturOGH

RS0034475 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 1989

Unter Forderung im Sinne des § 1487 ABGB sind der Anspruch auf Aufhebung und der Anspruch auf Erstattung der aus dem fehlerhaften Vertrag erbrachten Leistung zu verstehen.

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