Ein Versicherter, der eine gelernte oder angelernte Tätigkeit nicht ausgeübt hat, kann - sofern die Voraussetzungen des § 255 Abs 4 ASVG nicht vorliegen - auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden.
…Tätigkeit nicht ausgeübt hat, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden, sofern die Voraussetzungen des § 255 Abs 4 ASVG - wie hier - nicht vorliegen (RIS Justiz RS0084605). Zur Verneinung des Vorliegens zur Invalidität genügt nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich ein einziger nach dem medizinischen Leistungskalkül möglicher Verweisungsberuf (RIS Justiz RS0108306). Nach den…
…oder angelernte Tätigkeit nicht ausgeübt hat, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden, sofern die Voraussetzungen des § 255 Abs 4 ASVG nicht vorliegen (RIS Justiz RS0084605). Zur Verneinung des Vorliegens der Invalidität genügt nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich ein einziger nach dem medizinischen Leistungskalkül möglicher Verweisungsberuf (RIS Justiz RS0108306). Es kommen…
…nicht mehr imstande sind, eine auf dem Arbeitsmarkt noch bewertete Tätigkeit zu verrichten. Das Verweisungsfeld ist somit mit dem gesamten Arbeitsmarkt ident (RIS Justiz RS0084505, RS0084605). 2. Nach § 255 Abs 3a ASVG gilt eine versicherte Person aber auch dann als invalid, wenn sie 1. das 50…
…für Versicherte, die nicht in einem Angestelltenberuf oder überwiegend in einem erlernten (angelernten) Beruf tätig waren, ist grundsätzlich mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt ident (RIS-Justiz RS0084605/T8) Die Möglichkeit, einen konkreten Arbeitsplatz in einem Verweisungsberuf zu erlangen, gehört nicht zu den Tatbestandsmerkmalen der geminderten Arbeitsfähigkeit (RIS-Justiz RS0084934). Dass ältere und…
…dass das Verweisungsfeld für Versicherte, die - wie der Kläger - keinen erlernten oder angelernten Beruf ausgeübt haben, mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt ident ist (RIS-Justiz RS0084505; RS0084605). Wie der Oberste Gerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, hindert die in § 255 Abs 3 ASVG enthaltene Zumutbarkeitsformel ("durch eine Tätigkeit, die auf dem Arbeitsmarkt…
…ASVG zu beurteilen ist (vgl RIS Justiz RS0084962 [T4, T5, T11]), nicht in Frage. Darauf aufbauend ist das Verweisungsfeld mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt ident (RS0084505; RS0084605). [4] 2. Die in der Revision aufgeworfene Frage, ob mit den Verweisungstätigkeiten als Geschirrabräumerin oder Verpackerin ein unzumutbarer sozialer Abstieg iSd § 273…
…sich qualitativ nicht hervorhebende Teiltätigkeiten hinausgehen (RS0084541 [T21]). [19] 3.2. Besteht hingegen kein Berufsschutz, kann der Versicherte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden (RS0084505; RS0084605). [20] 4. Die Frage, welches Verweisungsfeld konkret in Betracht kommt, hängt daher davon ab, ob der Versicherte Berufsschutz genießt oder nicht. Hier hat das…
…die Klägerin immer nur unqualifizierte Tätigkeiten verrichtete, genießt sie unstrittig keinen Berufsschutz. Das Verweisungsfeld ist somit im Wesentlichen mit dem gesamten Arbeitsmarkt ident (RIS-Justiz RS0084605; Födermayr in SV-Komm § 255 [252.Lfg] Rz 143). 3 Bleibt zu klären, ob es der Beiziehung eines berufskundlichen Sachverständigen für die…
…wenn sie nicht mehr imstande sind, eine auf dem Arbeitsmarkt noch bewertete Tätigkeit zu verrichten. Das Verweisungsfeld ist somit mit dem gesamten Arbeitsmarkt ident (RS0084505, RS0084605). Die Regelung hindert eine Verweisung auf Tätigkeiten, die den bisher Ausgeübten unähnlich sind, nicht, sondern soll nur eine Verweisung auf Tätigkeiten verhindern, die einen höheren…
…im Tiertransport ist damit nicht herzustellen. 3 Da der Kläger keinen Berufsschutz mehr genießt, kann er auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden (RIS-Justiz RS0084505, RS0084605). Nach den unbekämpft gebliebenen erstgerichtlichen Feststellungen kann der Kläger trotz seines eingeschränkten Leistungskalküls noch diverse Verweisungstätigkeiten verrichten, für welche ein ausreichend großer Arbeitsmarkt existiert, sodass…
Rückverweise