RS0084605 – OGH Rechtssatz
Ein Versicherter, der eine gelernte oder angelernte Tätigkeit nicht ausgeübt hat, kann - sofern die Voraussetzungen des § 255 Abs 4 ASVG nicht vorliegen - auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden