Verschuldensteilung im Ausmaß von 1 : 4 zu Lasten des flüchtenden Rechtsbrechers gegenüber dem ihm mit einem Ersatzfahrzeug verfolgenden Sicherheitswachebeamten, der infolge der den örtlichen Verhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit von der Fahrbahn abkam und das Ersatzfahrzeug beschädigte.
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