RS0001098 – OGH Rechtssatz
Eine Forderungsexekution ist nicht schon beendet, wenn der Drittschuldner die gepfändete Forderung gemäß den §§ 307 EO, 1425 ABGB gerichtlich erlegt hat, sondern erst dann, wenn dieser Erlagsbetrag der betreibenden Partei ausgefolgt wurde.