JudikaturOGH

RS0011825 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Mai 1987

Lassen sowohl die Eintragung im Grundbuch als auch der zugrunde liegende Erwerbstitel Zweifel über den Umfang des Wohnungsrechtes aufkommen ( bloßer Hinweis auf § 521 ABGB ), kann der Erwerber der Liegenschaft nicht darauf vertrauen, daß dem Wohnungsberechtigten nicht auch ein Fruchtnießungsrecht zusteht. Ergeben sich Zweifel über Inhalt und Umfang des belastenden Rechtes, hat er geeignete Erkundigungen einzuziehen.

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