JudikaturOGH

RS0090179 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Mai 1987

Sind die Voraussetzungen des § 23 StGB für die Unterbringung eines Rechtsbrechers in der Anstalt für gefährliche Rückfallstäter gegeben, so hat sie das Gericht - unabhängig von einem darauf abzielenden Antrag (§ 438, letzter Satz, StPO) - anzuordnen.

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