JudikaturOGH

RS0030744 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Mai 1987

Die Schuld der Republik Österreich zur Erbringung von Geldleistungen an die Vertragsbediensteten ist im Hinblick auf die gesetzliche Überweisungsverpflichtung (§ 18 Abs 4 VBG 1948) eine Schickschuld.

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