JudikaturOGH

RS0030725 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Mai 1987

Die Einrichtung eines Gehaltskontos durch den Vertragsbediensteten (§ 18 Abs 4 VBG 1948) setzt den Abschluß eines Bankvertrages zwischen dem Vertragsbediensteten und einer Bank voraus; dieser Vertrag steht außerhalb der arbeitsvertraglichen Beziehungen des Vertragsbediensteten zu seinem Arbeitgeber.

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