RS0096628 – OGH Rechtssatz
Gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe zweiter Instanz ist nur in den gesetzlich ausdrücklich normierten Fällen eine Beschwerde an den OGH zulässig (vgl § 63 Abs 2 StPO, § 6 StEG, § 41 Abs 1 in Verbindung mit § 37 Abs 1 GebAG 1975).