1Ob200/05a—OGH Entscheidung
13. Dezember 2005
…dem nur nach Billigkeit zustehenden Unterhaltsanspruch nach § 68 EheG wiederholt ausgesprochen, dass ein Unterhaltsanspruch auch dann zusteht, wenn Sozialhilfe bezogen wird (RIS Justiz RS0057530; RS0057544). Es gilt jedoch der Grundsatz der Subsidiarität (RIS Justiz RS0072870). Um diesem Grundsatz Rechnung zu tragen und eine Doppelversorung zu vermeiden, bedienen sich die einzelnen…