3Ob62/13h—OGH Entscheidung
15. Mai 2013
…ständiger Rechtsprechung sind für die Beurteilung des Vorhandenseins von Kündigungsgründen grundsätzlich die Umstände im Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung maßgeblich (anstatt vieler RIS Justiz RS0069693, RS0070232, RS0070282). Wird auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes im Laufe des Verfahrens über die Aufkündigung verzichtet, kann dieser Umstand bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz…