JudikaturOGH

RS0076955 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 2015

Nach § 35 Abs 2 IPRG ist Voraussetzung für die Anwendung der - nachgiebiges Recht enthaltenden - Bestimmungen der §§ 36 - 49 IPRG, daß die Parteien keine Rechtswahl getroffen haben.

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