JudikaturOGH

RS0069997 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2017

Auch kleinere Reparaturarbeiten, die öfter wiederkehren und keine längere Betriebsunterbrechung erfordern, sind § 3 Abs 2 Z 3 MRG und nicht § 24 Abs 1 MRG zu unterstellen.

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