JudikaturOGH

RS0069876 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2024

Bei der Nutzflächenermittlung von Mansardenwohnungen mit schrägen Wänden und Dachschrägen ist nur die Bodenfläche und nicht die Raumhöhe zu berücksichtigen.

Rückverweise