RS0056346 – OGH Rechtssatz
Ein Rechtsanwalt darf nur solche Mittel anwenden, die mit Gesetz, Anstand und Sitte vereinbar sind. Er darf weder Ansprüche mit unangemessener Härte verfolgen, noch sachlich nicht gerechtfertigte Druckmittel ankündigen oder anwenden.
…Da es einem Rechtsanwalt nach den standesrechtlichen Grundsätzen verwehrt ist, sachlich nicht gerechtfertigte Druckmittel anzukündigen oder anzuwenden (§ 2 RL BA; RIS Justiz RS0055886; RS0056346), ist auch eine Anzeigenerstattung gegen den gegnerischen Rechtsanwalt ohne zureichende Verdachtslage und ein im Übrigen inhaltlich prozessual verfehlter (vgl Nordmeyer , WK StPO § 196…
… K***** in Bezug auf die Auswirkungen der behaupteten Gesundheitsbeeinträchtigung – für diesen ein Druckmittel in Bezug auf sein Aussageverhalten dargestellt haben (vgl RIS-Justiz RS0056346 [T6]), zum Mandat und zum angestrebten Erfolg, nämlich der Abwehr geltend gemachter zivilrechtlicher Ansprüche, war die (über Auftrag des Mandanten erfolgte) Anregung der Überprüfung des…
…RL-BA 1977 widerstreitende – Androhung inadäquater Maßnahmen zur Durchsetzung der Ansprüche seiner Mandanten liegen sollte (vgl dazu RIS Justiz RS0106277, RS0055886, RS0056214, RS0056913, RS0056346). Die Berufung wegen Schuld vermag mit den Hinweisen auf das Fehlen der Parteistellung der Mandanten des Beschuldigten und deren Möglichkeit zur Akteneinsicht, das (vom Disziplinarrat…
…Berufspflichten zu sehen wäre ( Lehner in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 9 § 1 DSt Rz 49 ff; RIS Justiz RS0055886, RS0056346; vgl auch RS0056073, RS0056158, RS0056214; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 § 9 RAO Rz 15; § 2 RL BA Rz 2 und…
…zweiter Satz RAO). Sachlich nicht gerechtfertigte Druckmittel darf er dabei jedoch weder ankündigen noch anwenden (vgl § 17 RL BA 2015; RIS Justiz RS0056346, RS0055886; Lehner in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO10 § 1 DSt Rz 50). [5] Zwar ist nicht jede Androhung einer Strafanzeige disziplinär…
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