JudikaturOGH

RS0092089 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juni 2023

Die Delikte nach § 298 Abs 1 StGB und § 269 Abs 1 StGB sind ungeachtet ihrer Einordnung in verschiedene Abschnitte des StGB letztlich doch insofern gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet, als sie durchwegs zu einer Behinderung staatlicher Organe an der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben führen.

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