RS0019510 – OGH Rechtssatz
Fehlt es an einer Verpflichtung, ein Dienstfahrzeug beizustellen, so kann der am eigenen Personenkraftwagen bei Erfüllung der Aufgaben der Interessenvertretung (Betriebsratsmitglied) eingetreten Schaden vom Betriebsinhaber auch nicht gemäß § 1014 ABGB verlangt werden.