JudikaturOGH

RS0019510 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 1987

Fehlt es an einer Verpflichtung, ein Dienstfahrzeug beizustellen, so kann der am eigenen Personenkraftwagen bei Erfüllung der Aufgaben der Interessenvertretung (Betriebsratsmitglied) eingetreten Schaden vom Betriebsinhaber auch nicht gemäß § 1014 ABGB verlangt werden.

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