RS0070186 – OGH Rechtssatz
Eine nach § 10 MRG dem Vormieter geleistet Investitionsablöse, die der Vermieter nicht auf den Neumieter überwälzen konnte, hat es aus privaten Mitteln selbst zu tragen und nicht als Ausgabe im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 MRG auszuweisen.