JudikaturOGH

RS0077126 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2003

Der Begriff der "Öffentlichkeit" kann bei der Vorführung von Lichtbildern (Laufbildern) im Sinne des § 74 Abs 1 UrhG nicht anders beurteilt werden als bei der Aufführung eines Filmwerks nach § 18 Abs 1 UrhG. - "Sexshop-Video"

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