RS0069687 – OGH Rechtssatz
Eine nachträgliche Genehmigung der ohne vorherige Zustimmung des Vermieters oder den diese ersetzenden Sachbeschlusses des Außerstreitrichters vom Mieter durchgeführten baulichen Veränderungen muß bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Zustimmungspflicht des Vermieters gemäß § 9 Abs 1 MRG erteilt werden.