Nach Aufhebung des Konkurses kann ein Konkursanfechtungsprozess in der Hauptsache nur fortgesetzt werden, wenn der ehemalige Masseverwalter mit der weiteren Geltendmachung des Anfechtungsanspruches betraut wird.
…Frage der Fortsetzung eines Anfechtungsprozesses nach Konkursaufhebung hat sich der Oberste Gerichtshof in 3 Ob 613/86 = SZ 60/3 = JBl 1987, 667 = RIS Justiz RS0064543 befasst. Im damaligen Fall einer Konkursaufhebung mangels kostendeckenden Vermögens gemäß § 166 Abs 2 KO idF vor dem IRÄG 1997 (nunmehr: § 166 KO) wurde…
…KO bejaht, dem die Ermächtigung erteilt wurde, einen bereits anhängigen Anfechtungsprozess auch nach Aufhebung des Konkurses fortzuführen (2 Ob 243/05g = RIS-Justiz RS0064543 [T1]; 3 Ob 184/11x = ÖBA 2012/1827, 545 [ Bollenberger ]). Hintergrund war die Erwägung, dass nicht einzusehen ist, dass mit der Konkursaufhebung…
…Vorliegen eines Prozesshindernisses die Klage als unzulässig zurückzuweisen sei, sei letztlich nur eine Formulierungsfrage (3 Ob 613/86 = SZ 60/3 = RIS-Justiz RS0064543). Eine Fortsetzung wurde weiters bei Bestellung eines Sachwalters der Gläubiger iSd § 157e KO bejaht, dem die Ermächtigung erteilt wurde, einen bereits anhängigen Anfechtungsprozess auch…
…Insolvenzanfechtungsverfahren durchaus nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fortgesetzt werden, sofern der ehemalige Masseverwalter damit betraut wird (3 Ob 613/86 SZ 60/3; RS0064543); Gleiches wurde für den Fall ausgesprochen, dass im konkursgerichtlich bestätigten Zwangsausgleich [jetzt Sanierungsplan: § 275 Abs 1 Z 17 IO] die Bestellung des Masseverwalters zum…
…durchzuführen (ua Kodek in Bartsch/Pollak/Buchegger InsR 4 § 136 KO Rz 7; König , Anfechtung 4 Rz 18/15; RIS Justiz RS0064543; 3 Ob 184/11x). 3.1. Es trifft auch zu, dass in jüngerer Zeit eine Ausdehnung dieser für das Anfechtungsrecht entwickelten Möglichkeit auf…
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