1Ob187/14b—OGH Entscheidung
19. März 2015
… Von der Aufteilung auszuscheiden sind alle Sachen, die zu einem Unternehmen gehören (§ 82 Abs 1 Z 3 EheG; RIS-Justiz RS0057528). Kredite, die der Finanzierung von zu Unternehmen gehörigen Sachen dienten, sind von der Aufteilung ausgenommen ( Gitschthaler , Aufteilung [2009] Rz 198). Auch ein landwirtschaftlicher Betrieb…